So finden Sie die richtige Kinderbetreuung

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Als berufstätige Mutter oder Vater kann die Suche nach einer zuverlässigen Kinderbetreuung eine echte Herausforderung sein. Ein Mangel an Betreuungsplätzen und das Fehlen von Freunden oder Familienmitgliedern, die einspringen können, machen die Suche nach einer Kinderbetreuung oft schwierig. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Minijobber oder eine Minijobberin als zuverlässige Kinderbetreuung finden und worauf Sie bei der Auswahl und Anstellung achten sollten.

Wo finde ich eine Kinderbetreuung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Kinderbetreuung zu finden. Hier sind einige Optionen:

Jobportale: Auf Jobportalen wie Indeed oder Monster können Sie Stellenangebote für Kinderbetreuung in Ihrer Nähe finden.

Soziale Medien:
In Facebook-Gruppen oder auf Instagram können Sie nach Empfehlungen oder Anzeigen für eine Kinderbetreuung suchen.

Aushänge: Aushänge in Supermärkten, Kindergärten oder Schulen können auch eine Möglichkeit sein, eine Kinderbetreuung zu finden.

Wie finde ich eine zuverlässige Kinderbetreuung?

Um eine zuverlässige Kinderbetreuung zu finden, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können:

Überprüfen Sie die Referenzen: Bitten Sie um Referenzen und überprüfen Sie diese sorgfältig. Sie können auch eine polizeiliche Führungszeugnisprüfung verlangen, um sicherzustellen, dass der Bewerber keine Vorstrafen hat.

Führen Sie ein Vorstellungsgespräch: Führen Sie ein Vorstellungsgespräch mit dem Bewerber und stellen Sie Fragen, die Ihnen helfen, die Erfahrung und Kompetenz des Bewerbers besser zu verstehen. Fragen Sie auch nach den Erwartungen des Bewerbers hinsichtlich der Bezahlung und Arbeitsbedingungen.

Probearbeit: Lassen Sie den Bewerber eine Probearbeit durchführen, um sicherzustellen, dass er oder sie gut mit Ihren Kindern zurechtkommt.

Was sollte ich bei der Anstellung einer Kinderbetreuung beachten?


Wenn Sie eine Kinderbetreuung einstellen, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

Verträge: Erstellen Sie einen schriftlichen Vertrag, in dem die Arbeitsbedingungen und -zeiten sowie die Bezahlung festgelegt sind.

Versicherung: Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Kinder im Falle von Unfällen oder Schäden abgesichert sind.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen: Informieren Sie sich über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Minijobber. Dazu gehören unter anderem die Anmeldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Eingewöhnungsphase: Geben Sie Ihrem Kind und der Kinderbetreuung Zeit, um sich aneinander zu gewöhnen. Machen Sie klare Absprachen und regelmäßige Rückmeldungen.

Welche  Aufgaben kann ein Minijobber bei der Kinderbetreuung übernehmen?

Ein Minijobber kann bei der Kinderbetreuung verschiedene Aufgaben übernehmen, je nach Bedarf und Vereinbarung mit den Eltern. Im Allgemeinen gehören dazu:

Betreuung und Beschäftigung des Kindes: Der Minijobber kann das Kind in seiner Entwicklung unterstützen und ihm Aktivitäten anbieten, die seinen Interessen entsprechen, wie Spielen, Basteln, Lesen oder Hausaufgabenbetreuung.

Hygiene und Ernährung: Der Minijobber kann auch für die Sauberkeit und Hygiene des Kindes sorgen und ihm bei der Zubereitung von Mahlzeiten und Snacks helfen.

Organisation und Logistik: Der Minijobber kann auch bei der Organisation des Tagesablaufs und der Logistik helfen, wie beim Bringen und Abholen des Kindes von der Schule oder dem Kindergarten, bei Arztbesuchen oder bei der Begleitung zu außerschulischen Aktivitäten.

Sicherheit und Fürsorge: Der Minijobber kann dafür sorgen, dass das Kind sicher und gut versorgt ist, indem er auf seine Bedürfnisse achtet und ihm bei Bedarf Trost und Unterstützung bietet.

Es ist wichtig, dass die Aufgaben des Minijobbers im Vorfeld klar besprochen und vereinbart werden, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Erwartungen erfüllt werden.

Sind die Kosten für Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten für Kinderbetreuung können steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Arten von Kinderbetreuung.

Zunächst einmal müssen die Kosten für die Kinderbetreuung notwendig sein, um eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können oder eine Bildungsmaßnahme zu absolvieren. Es muss also eine Verbindung zwischen den Betreuungskosten und der Erwerbstätigkeit oder Bildungsmaßnahme bestehen.

Als Kinderbetreuungskosten werden alle Aufwendungen anerkannt, die für die Betreuung des Kindes anfallen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für einen Kindergarten, eine Kita, eine Tagesmutter oder einen Babysitter. Auch Kosten für eine außerhäusliche Betreuung, wie beispielsweise Ferienbetreuung oder Nachhilfe, können abgesetzt werden.

Die Höhe des absetzbaren Betrags ist begrenzt. Maximal können 2/3 der Betreuungskosten, jedoch höchstens 4.000 Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei Alleinerziehenden kann der Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr sogar in voller Höhe abgesetzt werden.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass die Betreuungskosten nur von einem Elternteil abgesetzt werden können. Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind oder eine Bildungsmaßnahme absolvieren, können die Kosten jeweils nur von einem Elternteil abgesetzt werden.

Um die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen zu können, müssen sie in der Steuererklärung in der Anlage Kind eingetragen werden. Dazu müssen die entsprechenden Belege wie Rechnungen, Quittungen oder Überweisungsbelege vorgelegt werden.

Fazit: Ja, die Kosten für Kinderbetreuung können steuerlich abgesetzt werden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die Höhe des absetzbaren Betrags ist begrenzt. Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass die Betreuungskosten nur von einem Elternteil abgesetzt werden können.
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