Welche Minijobs dürfen Schüler ausüben?

Viele Schüler möchten sich gerne ein eigenes Taschengeld verdienen und suchen deshalb nach einem Minijob. Dabei ist es wichtig, dass sie dabei nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Hier erfahren Sie, welche Minijobs Schülerinnen und Schüler ausüben dürfen und was dabei zu beachten ist.
Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren einen Minijob ausüben. Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen, die beachtet werden müssen. So darf die Arbeitszeit während der Schulzeit insgesamt nicht mehr als 2 Stunden täglich betragen. An Schultagen dürfen Schülerinnen und Schüler zudem nicht mehr als 5 Stunden am Tag arbeiten. In den Schulferien dürfen sie bis zu 4 Wochen im Jahr arbeiten, jedoch auch hier gilt die Begrenzung von maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
Welche Tätigkeiten dürfen Schülerinnen und Schüler ausüben?
Schülerinnen und Schüler dürfen grundsätzlich alle Minijobs ausüben, bei denen keine gesundheitsgefährdenden Arbeiten oder Arbeiten mit besonderer Verantwortung anfallen. Dazu gehören zum Beispiel leichte Tätigkeiten im Einzelhandel, Nachhilfeunterricht, Prospektverteilen oder Babysitten. Auch das Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten ist erlaubt, sofern die Arbeitszeit nicht die oben genannten Grenzen überschreitet. Generell sollten Schülerinnen und Schüler jedoch darauf achten, dass sie für ihre Tätigkeiten geeignet und ausreichend versichert sind.
Besondere Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Diese dürfen nur leichte und kindgerechte Tätigkeiten ausüben, die ihre Gesundheit, Sicherheit und Schulausbildung nicht beeinträchtigen. Hierzu gehören zum Beispiel Zeitungsaustragen, das Austragen von Werbeprospekten oder das Nachhilfegeben. Auch dürfen sie nicht in der Gastronomie oder in der Nähe von gefährlichen Maschinen arbeiten.
Welche Arbeitsbedingungen sollten Schülerinnen und Schüler beachten?
Schülerinnen und Schüler sollten darauf achten, dass ihre Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Hierzu gehören unter anderem die Einhaltung von Pausenregelungen und die Begrenzung der Arbeitszeit. Zudem sollten sie darauf achten, dass ihre Arbeit sicher ist und sie ausreichend versichert sind.
Auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat bestimmte Pflichten gegenüber den Schülerinnen und Schülern. So müssen sie dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Schülerinnen und Schüler angemessen unterweisen und betreuen.
Fazit
Schülerinnen und Schüler dürfen ab 13 Jahren einen Minijob ausüben, sofern die Arbeitszeit während der Schulzeit nicht mehr als 2 Stunden täglich beträgt und an Schultagen nicht mehr als 5 Stunden am Tag. In den Schulferien dürfen sie bis zu 4 Wochen arbeiten, jedoch nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Geeignete Tätigkeiten sind zum