Schwankendes Arbeitsentgelt im Minijob

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Max Mustermann arbeitet nebenberuflich als Kassenwart eines Kinos. Er verdient von Januar – April 500 Euro monatlich. Dann kommen die ersten Sonnenstrahlen und die Leute zieht es mehr in die Biergärten und weniger in die Kinos. Infolgedessen beläuft sich sein Verdienst von Mai – November auf 350 Euro. Wiedererwarten, lockt der ein oder andere Blockbuster im Dezember jede Menge Besucher ins Kino und Max Mustermann verdient 620 Euro. In Summe kommt er somit auf einen Jahresverdienst von 5070 Euro. Folglich wird Max Mustermann nicht versicherungspflichtig, da der zu verdienende Jahresbetrag sich auf 5400 Euro beläuft.
Eine weitere Form ist das "erheblich schwankende Arbeitsentgelt". Verdient ein Arbeitnehmer auf Minijob-Basis in den Monaten März – Mai jeweils 1500 Euro und in der verbleibenden Zeit 100 Euro, kommt er genau auf die Jahreshöchstgrenze von 5400 Euro. Allerdings sieht der Gesetzgeber in diesem Fall vor, dass sich der Arbeitgeber schriftlich zu äußern hat, aus welchen Gründen derartige Schwankungen auftreten. Eine Begründung könnte sein, dass in Urlaub-oder Krankheit vertreten wurde.
von Anna K. D.
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