Minijob Gleitzone 450 Euro – 850 Euro

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Oftmals fallen Auszubildende oder auch Werkstudenten in diesen Verdienstrahmen. Hierfür gibt es gesonderte Regelungen. Diese bleiben aber in der Regel beitragsfrei.
Zum besseren Verständnis ein kleines Beispiel:
Arbeitnehmerin X hat insgesamt drei Minijobs. Einen im Café, einen als Büroassistentin und einen als Paketzustellerin. Im Café verdient sie monatlich 250 Euro, als Büroassistentin kommen hingegen weitere 420 Euro hinzu und der Job als Paketzustellerin bringt immerhin noch 100 Euro ein. Macht in Summe 770 Euro. Der versicherungsfreie Betrag von 450 Euro ist somit bei Weitem überschritten und der Betrag muss versteuert werden und bei der Krankenkasse und weiteren Trägern gemeldet werden.
Sie interessiert sicher, wie hoch die Beiträge sind? Antwort folgt sogleich. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind gut durchdacht und bei geringfügig Beschäftigten nicht allzu hoch. Beläuft sich der Verdienst auf 450,01 Euro, liegt der Abgabebetrag bei 15% und steigt bei einem Verdienst bis 850 Euro auf 20% des Arbeitsentgeltes an. Der Arbeitgeber bleibt davon unberührt und hat so oder so den vollen Beitrag zu zahlen.
von Anna K. D.
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