Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Minijobber - Was Sie wissen müssen
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Die Einführung der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt eine erhebliche Veränderung im Umgang mit Krankmeldungen mit sich. Seit dem 1. Januar 2023 können Ärzte keine Papierbescheinigungen mehr ausstellen, die Arbeitgeber oder Krankenkassen vorgelegt werden müssen. Stattdessen übermittelt der Arzt alle relevanten Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse, die der Arbeitgeber dann abrufen kann. Die Mitarbeiter müssen keine Papierbescheinigung mehr vorlegen, sondern informieren ihren Arbeitgeber lediglich über ihre Arbeitsunfähigkeit. In diesem Artikel wird das neue Verfahren im Detail erläutert und anhand eines Beispiels erläutert.
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023 verpflichtend
Seit Anfang des Jahres 2023 müssen Ärztinnen und Ärzte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr in Papierform ausstellen, die dem Arbeitgeber oder den Krankenkassen vorgelegt werden müssen. Stattdessen wird das bisherige Verfahren durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt, die den Datenaustausch zwischen den beteiligten Parteien erleichtert.
Im Folgenden wird das digitale Verfahren am Beispiel von Mike erläutert, einer Minijobberin, die aufgrund einer Erkältung nicht arbeiten kann.
1. Schritt – Ärztliche Übermittlung an die Krankenkasse
Mike geht aufgrund ihrer Erkältung zum Hausarzt, der ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt. Da Mike gesetzlich krankenversichert ist, übermittelt ihr Arzt alle notwendigen Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch an ihre Krankenkasse.
2. Schritt – Benachrichtigung des Arbeitgebers
Mike muss ihren Arbeitgeber nun über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Hierfür benötigt sie keine ärztliche Bescheinigung in Papierform mehr. Sie kann ihren Arbeitgeber einfach darüber informieren.
3. Schritt – Abruf der AU-Daten durch den Arbeitgeber
Nachdem der Arbeitgeber von Mike Arbeitsunfähigkeit erfahren hat, ruft er die benötigten Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Damit hat er alle notwendigen Informationen, die er bisher aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entnehmen konnte.
Obwohl Mike vom Arzt weiterhin eine Papier-Bescheinigung als Nachweis erhält, wird diese im Zuge der Digitalisierung nicht mehr benötigt.
Es gibt bestimmte Personengruppen, die vom elektronischen AU-Verfahren ausgenommen sind:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung.
- Das neue Verfahren gilt auch nicht für Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt. Sie müssen stattdessen ihrem Arbeitgeber eine Papierbescheinigung vorlegen, die sie vom Arzt erhalten haben.
- Ärztinnen und Ärzte, die nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung sind, können keine eAUs ausstellen.
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