Der Minijob Arbeitsvertrag: das sollte enthalten sein
ca. 440 Worte
ungefähre Lesezeit 1 Minute

© Jacob Lund | shutterstock.com
Ein klar formulierter Arbeitsvertrag, insbesondere ein schriftlicher,
kann im Minijob für Klarheit im Arbeitsverhältnis sorgen und Arbeitgeber
sowie Minijobber oder Minijobberinnen schützen. Um Ihnen einen
Überblick zu geben, was Ihr Arbeitsvertrag im Minijob enthalten sollte,
haben wir für Sie einige wichtige Punkte zusammengefasst und bieten
Ihnen auch ein Muster eines Arbeitsvertrags zur Verfügung.
Muss ein Minijob-Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Nein, ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Minijobs nicht zwingend vorgeschrieben. Ein mündlicher Vertrag ist weiterhin möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich für den Minijobber oder die Minijobberin festhalten und ihm oder ihr ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Dokument aushändigen. Eine digitale Version allein genügt nicht, um den Nachweis gültig zu machen.
Seit dem 1. August 2022 schreibt das neue Nachweisgesetz vor, dass der schriftliche Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen detaillierter sein muss. Dies schützt beide Parteien vor späteren Missverständnissen und schafft mehr Sicherheit.
Wichtig ist zu beachten, dass der schriftliche Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht dasselbe wie ein Arbeitsvertrag ist, sondern eine vereinfachte Version davon. Ein Arbeitsvertrag ist jedoch die beste Möglichkeit, um den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden und Klarheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zu schaffen.
Fristen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen: Wann müssen Nachweise für Minijobber erbracht werden?
Für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ab dem 1. August 2022 eingestellt wurden, gelten drei Fristen für die schriftliche Festlegung der Vertragsbedingungen. Am ersten Arbeitstag muss ein Nachweis mit den Namen und Adressen beider Vertragsparteien, dem Gehalt, der Arbeitszeitregelung sowie den Ruhezeiten und -pausen vorgelegt werden. Spätestens am siebten Tag nach Arbeitsbeginn folgt ein weiterer Nachweis mit Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, der Probezeitdauer, der Tätigkeit und dem Arbeitsort. Weitere Informationen müssen spätestens nach einem Monat bereitgestellt werden. Für Mitarbeiter, die vor dem 1. August 2022 eingestellt wurden, kann eine schriftliche Auskunft über die restlichen Vertragsbedingungen angefordert werden. Alle Nachweise müssen unterschrieben und im Original ausgehändigt werden, andernfalls droht dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.
Wie betrifft das neue Nachweisgesetz Minijobber und ihre Arbeitgeber?
Das neue Nachweisgesetz schreibt vor, dass alle wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden müssen. Ab August 2022 müssen folgende Informationen im Nachweis für Minijobs enthalten sein:
Das neue Nachweisgesetz schreibt vor, dass alle wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden müssen. Ab August 2022 müssen folgende Informationen im Nachweis für Minijobs enthalten sein:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Minijobbers
- Gehaltszusammensetzung, einschließlich Überstundenvergütung, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie deren Fälligkeit und Art der Auszahlung
- Arbeitszeit, Ruhezeiten, Ruhepausen und gegebenenfalls Schichtarbeitsregelungen
- Beginn des Minijobs (bei befristeten Minijobs auch das Enddatum oder die voraussichtliche Dauer)
- Probezeitdauer, falls vereinbart
- Art der Tätigkeit und Arbeitsort
- Anspruch auf Fortbildungen
- Urlaubsanspruch
- Name und Anschrift des Versorgungsträgers bei betrieblicher Altersversorgung
- Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
- Kündigungsfristen und vorgesehene Kündigungsform
- Bedingungen für Arbeit auf Abruf
- Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden, falls vereinbart
© Monkey Business Images / shutterstock.com
© Jacob Lund | shutterstock.com
© wavebreakmedia/www.shutterstock.com