Unfallversicherung: Arbeitsunfall bei Minijob

© Halfpoint / shutterstock.com
Achtung: Eine private Unfallversicherung des Arbeitnehmers ersetzt nicht die gesetzliche Unfallversicherung!
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, müssen genauso wie wie alle anderen Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert sein. Was den Umfang der Leistungen der Versicherung betrifft, so ist auch dies identisch. Denn dafür Zuständig ist die jeweilige Berufsgenossenschaft. Arbeitgeber, die eine Aushilfstätigkeit anbieten, müssen ihren Minijobber daher auch bei der Berufsgenossenschaft melden.
Unfallschutz für Minijobber
Ein ausreichender Unfallschutz sollte immer gewährleistet werden, denn ein Arbeitsunfall im Minijob ist schneller passiert, als man denkt. Vor allem im privaten Bereich, denn bekanntlich passieren die meisten Unfälle im Haushalt. Ihre Haushaltshilfe könnte beim Staubputzen von einem wackeligen Stuhl stürzten, beim Wischen auf dem nassen Fußboden ausrutschen, oder sich beim Kochen mit einem Messer verletzen. Im gewerblichen Bereich kann ebenso viel passieren, besonders wenn man einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, in der schwere Lasten zu heben und tragen sind.
Der Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung ist ein absolutes Muss. Denn auch auf dem Weg zum 450-Euro-Job können Unfälle passieren. Berufskrankheiten sind ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt. Folgende Kosten bei einem Arbeitsunfall im Minijob werden übernommen:
- Behandlungskosten
- Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
- Kosten für Arznei- und Heilmittel
- Pflegekosten
Leistungen, wie Verletztengeld bei längerem Verdienstausfall, Übergangsgeld oder auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit werden übernommen. Zudem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung auch eine Rente an Versicherte, wenn diese bleibende Gesundheitsschäden erleiden.
Arbeitgeberpflichten bei einem Arbeitsunfall im Minijob
Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist es die Pflicht des Arbeitgebers, dem Minijobber weiterhin sein Gehalt zu zahlen. Ist der Minijobber bei einem weiteren Arbeitgeber angestellt, so ist auch dieser dazu verpflichtet, eine Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen zu gewährleisten. Die Meldepflicht des Unfalles besteht jedoch bei dem Arbeitgeber, bei dem sich dieser auch ereignet hat.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/24_unfallversicherung/node.html
http://www.dguv.de/de/index.jsp
© Edyta Pawlowska / shutterstock.com
© wavebreakmedia/www.shutterstock.com
© bikeriderlondon / shutterstock.com