Arbeits- und Vertragsrecht

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Allgemein gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Aushilfskräfte dürfen rein vom Gesetz nicht schlechter behandelt werden, als Vollzeitbeschäftigte. Aber wieso sollten sie auch?
Sie haben keinen Arbeitsvertrag erhalten? Das hingegen ist bei Minijobbern nichts Ungewöhnliches. Die Aushilfen werden zwar beim Steuerberater und somit beim Finanzamt gemeldet, jedoch guckt der Arbeitnehmer vertraglich oftmals in die Röhre. Gehen Sie ruhig auf Ihren Arbeitgeber zu und fragen nach. Dieser ist zumindest laut Gesetz dazu verpflichtet, spätestens nach vier Wochen einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen zu erbringen, was letztlich nichts anderes bedeutet als einen Arbeitsvertrag auszustellen.
Nachfolgend eine kleine Auflistung über den Inhalt eines Arbeitsvertrages.
* Name und Anschrift des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
* Arbeitsort
* Art der Tätigkeit
* Arbeitszeit
* Beginn- und mögliches Befristungsdatum
* Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgeltes
* Kündigungsfrist
von Anna K. D.
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