450-Euro-Job: Worauf Rentner achten sollten

© racorn / shutterstock.com
Grundsätzlich ist es erlaubt, trotz Rentenbezugs zu arbeiten. In einigen Fällen gibt es jedoch Einschränkungen:
Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat (diese liegt bei entweder 65 oder 67, je nach Geburtsjahrgang), kann unbegrenzt Geld hinzuverdienen. Die Einkünfte müssen aber versteuert werden und können unter Umständen die Höhe der Hinterbliebenenrente und Krankenversicherungsbeiträge beeinflussen. Künftige Rentenzahlungen können aber nicht erhöht werden, und es besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Minijob nicht mehr ausgeübt wird.
Frührentner
Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Zweimal im Jahr darf diese Summe aber bis zum doppelten Wert überschritten werden.
Bei Rentenbezug wegen Erwerbsminderung gilt die gleiche Hinzuverdienstgrenze. Wenn dieser Betrag überschritten wird, kann die Rente gekürzt werden oder sogar ganz wegfallen.
Wie alle anderen Minijobber haben auch Rentner Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, außerdem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Von K. Mai
© comodigit / shutterstock.com
© pikselstock / shutterstock.com
© pikselstock / shutterstock.com